Mutterschutz neu gedacht
Laden Sie sich jetzt das Gratis-Factsheet mit den neuen Regeln im Mutterschutz herunter. Hören Sie auch 3 Expert:innen-Podcasts aus juristischer, arbeitsmedizinischer und persönlicher Perspektive!
Gesetzesänderung ab 1. Juni 2025
Ab dem 1. Juni 2025 tritt das neue Mutterschutzanpassungsgesetz in Kraft – mit einer zentralen Neuerung: Frauen erhalten künftig auch nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche Anspruch auf Mutterschutz. Diese gesetzliche Erweiterung bringt nicht nur mehr Schutz für Betroffene, sondern auch neue Anforderungen für Arbeitgeber. Erfahren Sie hier, was sich ändert – und wie Sie rechtlich sicher und menschlich verantwortungsvoll handeln.
B·A·D-Podcasts
Drei Stimmen, ein Thema: Mutterschutz nach Fehlgeburt
Mutterschutz aus drei Blickwinkeln – reinhören lohnt sich: Was heißt Mutterschutz rechtlich, medizinisch und ganz persönlich? Unsere Podcasts geben Antworten – kompakt, ehrlich und direkt aus der Praxis.
Endlich Zeit zum Trauern
Gespräch mit Natascha Sagorski,
Mutter, Betroffene, Autorin
Was sich ab 1. Juni 2025 rechtlich ändert
Gespräch mit Patrick Aligbe,
Rechtsreferent bei B·A·D
Nur noch Prävention durch Arbeitsmedizin
Gespräch mit Dr. Christina Nußbeck,
Arbeitsmedizinerin bei B·A·D
Endlich Zeit zum Trauern
Fehlgeburten sind kein Tabu mehr – In Deutschland gibt es erstmals einen gesetzlichen Mutterschutz für betroffene Frauen ab der 13. Schwangerschaftswoche. Die Autorin Natascha Sagorski, die 2019 selbst eine Fehlgeburt erlitt und danach sofort wieder arbeiten sollte, hat drei Jahre für diese Reform gekämpft. In unserer Podcastfolge teilt sie ihre Geschichte – mutig und bewegend. Sie spricht über ihre politische Motivation, und warum diese Gesetzesänderung für sie nur ein erster Schritt ist. Sie erklärt, was Arbeitgeber tun können, um Frauen nach einem solchen Verlust besser zu unterstützen.
Was sich ab 1. Juni 2025 rechtlich ändert
Ein Moment, der Vieles verändert: eine Fehlgeburt. Ab dem 1. Juni 2025 erhalten betroffene Frauen erstmals Anspruch auf Mutterschutz. Das neue Mutterschutzanpassungsgesetz schließt eine lang bestehende Lücke. In unserer neuen Folge erklärt unser Kollege Patrick Aligbe, Rechtsreferent bei B·A·D, diese bedeutende Gesetzesänderung und geht auf die Themen ein, die in der Praxis immer noch häufig vergessen werden: die rechtlichen Unsicherheiten rund um Beschäftigungsverbote, Gefährdungsbeurteilungen und Schutzpflichten des Arbeitgebers - ein Plädoyer für Achtsamkeit, Verantwortung und gute Arbeitsbedingungen.
Nur noch Prävention durch Arbeitsmedizin
Ab dem 1. Juni 2025 tritt das Mutterschutzanpassungsgesetz in Kraft, das Frauen ab der 13. Schwangerschaftswoche nach einer Fehlgeburt gestaffelte Schutzfristen gewährt. In dieser Folge erklärt Dr. Christina Nußbeck, wie die Arbeitsmedizin dazu beitragen kann, schwangere Frauen besser zu schützen und wie die neuen Regelungen in der Praxis umgesetzt werden können.
LinkedIn Live-Event am 3. Juni, 16-17 Uhr
Zwischen Schutz und Pflicht: Was Mutterschutz wirklich heißt
Was ändert sich ab 1. Juni im Mutterschutz? In 60 Minuten erhältst du rechtliche, medizinische und persönliche Einblicke – inkl. Erfahrungsbericht nach Fehlgeburt. Für Beschäftigte, Führungskräfte und alle, die mehr über Rechte und Pflichten wissen wollen.
