Gesetzesänderung ab 1. Juni 2025

Ab dem 1. Juni 2025 tritt das neue Mutterschutzanpassungsgesetz in Kraft – mit einer zentralen Neuerung: Frauen erhalten künftig auch nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche Anspruch auf Mutterschutz. Diese gesetzliche Erweiterung bringt nicht nur mehr Schutz für Betroffene, sondern auch neue Anforderungen für Arbeitgeber. Erfahren Sie hier, was sich ändert – und wie Sie rechtlich sicher und menschlich verantwortungsvoll handeln.

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B·A·D-Podcasts

Drei Stimmen, ein Thema: Mutterschutz nach Fehlgeburt

Mutterschutz aus drei Blickwinkeln – reinhören lohnt sich: Was heißt Mutterschutz rechtlich, medizinisch und ganz persönlich? Unsere Podcasts geben Antworten – kompakt, ehrlich und direkt aus der Praxis.

Endlich Zeit zum Trauern

Gespräch mit Natascha Sagorski,
Mutter, Betroffene, Autorin

Was sich ab 1. Juni 2025 rechtlich ändert

Gespräch mit Patrick Aligbe,
Rechtsreferent bei B·A·D

Nur noch Prävention durch Arbeitsmedizin

Gespräch mit Dr. Christina Nußbeck,
Arbeitsmedizinerin bei B·A·D

Zwischen Schutz und Pflicht: Was Mutterschutz wirklich heißt
LinkedIn Live-Event am 3. Juni, 16-17 Uhr

LinkedIn Live-Event am 3. Juni, 16-17 Uhr

Zwischen Schutz und Pflicht: Was Mutterschutz wirklich heißt

Was ändert sich ab 1. Juni im Mutterschutz? In 60 Minuten erhältst du rechtliche, medizinische und persönliche Einblicke – inkl. Erfahrungsbericht nach Fehlgeburt. Für Beschäftigte, Führungskräfte und alle, die mehr über Rechte und Pflichten wissen wollen.

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